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MEKOS betreibt Internetcafé bei neuen Nachbarn

29. Oktober 2015

Die MEKOS hat in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund, der ALSO Deutschland GmbH (Deutschlands größtem B2B-Distributor) und der Universität Bremen (Fachbereich 1 – Physik/Elektrotechnik) ein Internetcafé eingerichtet. Durch die Senatorin für Soziales wurde MEKOS auf ein neu zu errichtendes Flüchtlingszeltlager aufmerksam gemacht, welches zum 20.07. in der Otto-Hahn-Allee, in unmittelbarer Nachbarschaft, aufgebaut wurde.

Im Vordergrund stand die Frage, wie die neuen Nachbarn mit ihrer Heimat kommunizieren können. Wie können sie den Kontakt aufrechterhalten und sich über den Stand der Dinge sowie  das Familienwohl informieren? Das geht nur mit einer entsprechenden Netzwerkinfrastruktur und einer Internetverbindung – die Idee für ein Internetcafé war geboren. Einfacher gesagt als getan. Obwohl die Einrichtung solcher Infrastrukturen eines der Kerngeschäfte von MEKOS ist: WLAN-Access-Points, Switche, strukturierte Gebäude-Verkabelungen etc.

Das Problem eines Internetanschlusses liegt bei den Vorschriften im Bereich des Sachen- sowie Verwaltungsrechts. Man spricht hier von der Störerhaftung, die wie folgt definiert ist: „Nach der → Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.“ In Bezug auf die Bereitstellung eines Internetanschlusses bedeutet das nach aktueller Rechtsprechung, dass Provider (in diesem Falle der Bereitsteller des Anschlusses) für Strafdelikte über diesen Anschluss haften, mindestens für Abmahnkosten.

Hierfür hat die Initiative „freifunk.net“ eine Lösung geschaffen. Freifunk ist technisch ein MESH-Netzwerk. In einem vermaschten Netz (engl. Mesh) ist jeder Netzwerkknoten mit einem oder mehreren anderen verbunden. Die Informationen werden von Knoten zu Knoten weitergereicht, bis sie das Ziel erreichen. Wenn jeder Teilnehmer mit jedem anderen Teilnehmer verbunden ist, spricht man von einem vollständig → vermaschten Netz. Der Vorteil von Freifunk ist, dass über eine spezielle Firmware in sehr günstigen Routern von TP-Link eine Verbindung durch ein geschütztes Netzwerk (VPN) über eine zentrale Stelle in das Ausland geschaltet wird und dort die Störerhaftung nicht gilt. Dieses → Vorgehen für Flüchtlingsheime fand unter anderem in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Kreuznach Anwendung.

Herr Zerbe aus dem Vertriebsteam der MEKOS engagierte sich erfolgreich bei der ALSO Deutschland GmbH für eine Sachspende über vier neue Monitore und vier neue Computer. Die Universität Bremen hat mit Hilfe der Bremen Briteline eine Funkstrecke von einem der Zelte zum Uni-Gebäude installiert und betreibt die angepassten TP-Link-Router in den Zelten über die Funkverbindung in das Uni-eigene Netzwerk bis zum Einstiegspunkt von Freifunk. Die MEKOS stellt Monitore, Computer sowie Drucker und Support.

Für unseren Bremer GROUPLINK-Partner ist besonders erfreulich, dass den neuen Nachbarn mit für MEKOS einfachen Mitteln eine schnelle und stabile Anbindung in die Heimat geschaffen werden konnte.

 




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